Heizen mit HolzFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Energieeffizienzlabel für Biomasseheizungen

Ab dem 1. April 2017 sind  auch neue Biomasseheizkessel, wie z. B. Pelletheizungen, Scheitholzvergaserkessel und Hackschnitzelheizungen mit einem Energieeffizienzlabel versehen.  

Moderne Holzheizkessel erreichen mit A+ bzw. A++ eine sehr gute Energieeffizienzeinstufung. Pelletheizungen werden in der Regel in die Energieeffizienzklasse A + und  Holzpellet-Brennwertkessel in die Energieeffizienzklasse A++ eingestuft, sie  sind damit hinsichtlich der Energieeffizienz besser bewertet als Öl- bzw. Gasbrennwertkessel, die nur die Energieeffizienzstufe B bzw. A erreichen .

Der Kennzeichnungspflicht unterliegen Biomasseheizkessel  mit bis zu 70 kW Nennwärmeleistung. Ab Januar 2018 wird mit den Einzelraumheizgeräten wie Kaminöfen, Heizkaminen und Kachelöfen die nächste Produktgruppe in die Kennzeichnungspflicht einbezogen. Für Öl- und Gasbrennwertkessel sowie Wärmepumpen besteht die Kennzeichnungsplicht bereits seit 2015.

Das Energielabel soll dem Verbraucher als Entscheidungshilfe für die Auswahl von besonders energieeffizienten Produkten dienen und den Kauf von klima- und umweltfreundlichen Produkten anreizen. Im Vergleich zu Elektro- bzw. Haushaltsgeräten ist die Unterscheidbarkeit bei den Wärmeerzeugern jedoch eingeschränkt:

  1. Bei klassischen Elektrogeräten gibt es eine vergleichsweise große Bandbreite bei Stromverbrauch und Energieeffizienz. Die Produkte sind dementsprechend  in verschiedene Effizienzstufen eingeteilt. Öl- oder Gasbrennwertkesseln  sind hingegen alle Produkte in der gleichen Energieeffizienzklasse A oder B eingruppiert, so dass es innerhalb der Produktgruppe keine  Unterscheidungsmöglichkeit gibt. Pelletheizungen und andere Biomasseheizungen sind voraussichtlich alle in der Energieeffizienzklasse A+ eingestuft, Holzpellet-Brennwertkessel in der Energieeffizienzklasse A++.
  2. Die auf Grundlage von Prüfstandsmesswerten ermittelte Energieeffizienz eines Heizkessels oder einer Wärmepumpe ist lässt nur sehr eingeschränkte Aussagen über die Energieeffizienz eines Heizungssystems im jeweiligen Gebäude zu. Hier spielen viele weitere Faktoren eine Rolle wie die richtige Leistungsdimensionierung des Heizkessels, die optimalen Planung des hydraulischen Systems und die sachgerechte handwerkliche Ausführung der Installation aller  Anlagenkomponenten  (Kessel, Regelung, Pumpen, Speicher, Leitungen (incl. hydraulischem Abgleich). Und natürlich muss auch die sachgerechte Bedienung und Wartung der Anlage beachtet werden, um eine hohe Effizienz auch dauerhaft zu erreichen.
  3. Das Energieeffizienzlabel ist bei Wärmeerzeugern im Gegensatz zu sonstigen Elektro- bzw. Haushaltsgeräten nur bedingt geeignet, die Verbrauchskosten bzw. Wärmegestehungskosten abzubilden. Hierfür sind zum einen die unterschiedlichen Nutzungsgrade der Anlagen und zum anderen die Unterschiede bei den Brennstoffkosten verantwortlich. Die verschiedenen Energieträger weisen sehr unterschiedliche Preise je kWh auf: So kosten Holzhackschnitzel etwa 2 bis 3 Cent/kWh, Holzpellets ca. 4 bis 5 Cent/kWh, Erdgas und Flüssiggas ca. 6 bis 8 und Heizöl, das in den letzten Jahren die größten Preisschwankungen verzeichnete, zwischen 4 und 10 Cent/kWh. Strom für Wärmepumpen kostet je nach Tarif bis zu 30 Cent/kWh. Für einen fachlich begründeten Vergleich der Verbrauchskosten bzw. Wärmegestehungskosten von verschiedenen Heizungsalternativen sind daher zusätzliche Anlagenberechnungen und Heizkostenvergleiche erforderlich.

Eine Übersicht über aktuelle Scheitholz-, Pellets- und Hackschnitzelkessel finden Sie in den Marktübersichten der FNR.

Solarthermieanlagen bekommen kein eigenes Label. Sie werden allerdings im Verbund mit anderen Wärmeerzeugern berücksichtigt. Diese Verbundlabel werden vom Hersteller bzw. vom Handel ausgestellt, wenn z. B. eine Pelletheizung mit Solaranlage  als Verbundlösung vermarktet wird. In einer Verbundlösung können dann z. B. Pelletheizungen (statt allein A+) ein A++  und Pelletbrennwertkessel (statt A++) ein A+++ erhalten.

Veralteter ineffizienter Kessel, Austausch wird empfohlen

 

Energielabel / Heizungsetikett für alte Heizkessel

In Deutschland werden noch sehr viele veraltete Heizungen betrieben. Erfahrungsgemäß erfolgt deren Ersatz erst, wenn sie aufgrund eines schwerwiegenderen technischen Defekts ausfallen. Dem Austausch von alten Heizungen gegen effiziente und möglichst erneuerbare Energien nutzende Wärmeerzeuger kommt für die Erreichung  der Energie- und Klimaziele sowie Umweltschutzziele eine besondere Bedeutung zu. Mit Austauschpflichten (u. a. gemäß ENEV und 1. BImSchV) und Förderprogrammen für erneuerbare Wärme (Marktanreizprogramm) ist es bisher nur bedingt gelungen, den Austausch alter, ineffizienter Heizkessel anzureizen.

Die Bundesregierung hat daher mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) in Anlehnung an das europäische Energieeffizienzlabel für energieverbrauchsrelevante Produkte ein nationales Effizienzlabel für alte Heizkessel eingeführt. Das Altanlagenlabel erfolgt dabei gemäß EnVKG an Heizkesseln für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von bis zu 400 kW. Im  EnVKG ist ein freiwilliges und ein verpflichtendes Labelling festgelegt worden. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks sind im Rahmen des freiwilligen Labellings berechtigt, das Energielabel am Heizkessel anzubringen. Im Laufe des Jahres 2017 können dabei die Etiketten an Heizkesseln bis einschließlich Baujahr 1991 angebracht werden. In den kommenden Jahren sind dann gemäß dem im Gesetz vorgegebenen Zeitplan schrittweise weitere Heizkessel zu etikettieren.

Zeitplan für das freiwillige Labelling durch Berechtigte

JahrEtikettierung auf Heizkessel der Baujahre
2017bis einschließlich 1991
2018bis einschließlich 1993
2019bis einschließlich 1995
2020bis einschließlich 1997
2021bis einschließlich 2001
2022bis einschließlich 2005
2023bis einschließlich 2008
2024ab 2009 an mind. 15 Jahre alten Heizkesseln

Der örtlich zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister ist verpflichtet, das Labelling im Rahmen der Feuerstättenschau vorzunehmen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zeiträume ausgewiesen, in denen die Bezirksschornsteinfegermeister an Heizkesseln bestimmter Baujahre ein Heizungsetikett anzubringen haben.

Verpflichtendes Labelling von alten Heizungen durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister

Zeitraum des verpflichtenden Labellings:Baujahr Heizkessel (gemäß Typenschild)
1. Januar 2017 bis 30. Juni 2020bis einschließlich 1994
1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023bis einschließlich 2008
ab 2024alle mind. 15 Jahre alten Heizungen

Mit dem Heizungsetikett erfolgt die Zuordnung des Heizkessels zu einer Energieeffizienzklasse. Im Zuge der Etikettierung soll dem Eigentümer oder dem Mieter die Informationsbroschüre „Neues Energielabel für alte Heizungen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgehändigt und die Energieeffizienz des Heizkessels mitgeteilt werden. Zudem werden die Betreiber auf weiterführende Beratungsangebote wie zum Beispiel die Vor-Ort-Beratung oder den Heizungs-Check und auf die Investitionsförderung der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingewiesen. Mit dem Energielabel sollen der Austausch veralteter Heizungen durch effizientere Heizkessel sowie weitergehende Energieberatungen und Modernisierungs- bzw. Effizienzmaßnahmen angeregt werden.

Es wird erwartet, dass Öl- und Gaskessel (Standardkessel), die älter als 15 Jahre sind, vorwiegend in die Effizienzstufen C bzw. D eingruppiert werden und damit gegenüber dem heutigen Stand der Technik als ineffizient gelten. Ein Austausch ist oft auch vor dem Erreichen der technischen Lebensdauer wirtschaftlich zweckmäßig. Ein Austausch bietet zudem die Chance für einen Umstieg auf erneuerbarer Energieträger und kann damit einen Beitrag zur Einsparung von Treibhausgasen leisten. Das Energielabel für Altanlagen kann so dazu beitragen, dass ein Heizungstausch und eine Energieträgerumstellung vorausschauend mit sorgfältiger Planung erfolgen. Staatlich gefördert werden eine Energieträgerumstellung auf erneuerbare Wärme und weitere Effizienzmaßnahmen durch verschiedene Informationsangebote und die Förderung mit Zuschüssen und Darlehen.

Quellen:

Weitere Informationen zum Heizen mit Holz: