Heizen mit HolzFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Kommunale Satzungen

Es wird empfohlen, vor der Planung bzw. Anschaffung von Biomasseanlagen, Öfen oder Kesseln, zu klären, ob in der betreffenden Kommune Einschränkungen für Biomasseanlagen, sogenannte Verbrennungsverbote, bestehen. Solche Einschränkungen bzw. Verbote können in den Bebauungsplänen der Kommunen oder auch in Kaufverträgen für Grundstücke zu finden sein.

Kommunen können in Brennstoffverordnungen bestimmte Emissionsgrenzwerte festlegen oder die Benutzung bestimmter Anlagen verbieten. In ihren kommunalen Satzungen können sie gegebenenfalls auch einen Anschluss an das geplante bzw. vorhandene Nah- bzw. Fernwärmenetz vorschreiben (mit Anschluss- und Benutzungszwang).