Heizen mit HolzFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Archiv - Nachricht

Austauschpflicht für alte Öl- und Gaskessel ab 2015

Emissionsanforderungen an Biomasseanlagen steigen

Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (ENEV 2014) wurden Regelungen für Heizungsanlagen und Dämmmaßnahmen in Bestandsgebäuden getroffen, die 2015 wirksam werden.  So dürfen „Eigentümer von Gebäuden … Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben“. Im Weiteren ist geregelt, dass Öl- und Gasheizungen nach Ablauf von 30 Jahren nicht weiter betrieben werden dürfen.
Zudem sind Eigentümer von Gebäuden verpflichtet, in nicht geheizten Räumen befindliche, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen zur Begrenzung der Wärmeverluste zu dämmen. Zudem müssen 2015 zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht den Mindestwärmeschutzanforderungen genügen, gedämmt werden. Die Details und evtl. greifende Ausnahmeregelungen der ENEV 2014 können auf http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/ eingesehen werden.

Für Biomasseanlagen – für Bestandsanlagen als auch für neu in Betrieb zu nehmende Öfen und Kessel - treten am 1. Januar 2015 neue Regelungen der Kleinfeuerungsanlagenverordnung  (1. BImSchV) in Kraft. So ist für Einzelraumfeuerstätten, die bis Jahresende 1974 in Betrieb genommen wurden, und für Zentralheizungen für feste Biobrennstoffe, die bis Jahresende 1994 in Betrieb genommen wurden, der Nachweis zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 zu erbringen. Dazu sind Öfen und Kessel ggf. mit Staubfiltern nachzurüsten. Öfen und Kessel, die die Anforderungen an die strengeren Kohlenmonoxid- und Staubemissionen nicht erfüllen, dürfen 2015 nicht weiter betrieben werden. Sie müssen stillgelegt oder ausgetauscht werden.
Für neu in Betrieb zu nehmende Biomasseanlagen gelten ab 1. Januar 2015 die Emissionsanforderungen der Stufe 2 der o.g. Verordnung. Detailinformationen dazu erhalten Sie auf http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/ und beim örtlich zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.

Es wird empfohlen, anstehende Dämmmaßnahmen und den Austausch der Heizungsanlage frühzeitig und sorgfältig zu planen, schließlich geht es um Maßnahmen, die höhere Ausgabensummen/Investitionen erfordern und mit denen man auch nach Jahren noch zufrieden sein möchte. Kurzfristiges, unüberlegtes Handeln – nachdem der Bezirksschornsteinfegermeister die Stilllegung der Heizung verfügt hat oder wenn die alte Heizung aufgrund Defekts ausfällt – sollte unbedingt vermieden werden.

Zahlreiche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen belegen, dass der vorzeitige Austausch einer alten Heizung aufgrund der sparsameren, effizienteren Technologie der neuen Heizung ökonomisch vorzüglich ist. In vielen Fällen bietet der notwendige Heizungsaustausch die Möglichkeit für eine Energieträgerumstellung und die Nutzung erneuerbarer Energien. Aufgrund der Umweltvorteile  werden Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien dabei zu attraktiven Konditionen aus Bundesmitteln finanziell gefördert (www.kfw.de, www.bafa.de).
Mit der Nutzung von Biomasse, wie z.B. Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz, Solarthermie oder Erd-/Umweltwärme, bestehen verschiedene Möglichkeiten für eine wirtschaftlich vorteilhafte, nachhaltige Energieversorgung. Prüfen Sie dabei bitte auch, ob eine gemeinsame Wärmeversorgung für mehrere Gebäude – über Mikro- und Nahwärmenetz – in Frage kommt. Die stark wachsende Zahl an Energiegenossenschaften und insbesondere Wärmegenossenschaften sowie Bioenergiedörfern machen deutlich, welche Chancen und Vorteile sich hier bieten.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) bietet eine erste, allgemeine Beratung zu dem Thema Biomasseanlagen an.

Für weiterführende Informationen zum Thema werden folgende Links empfohlen:
http://heizen.fnr.de/
http://mediathek.fnr.de/pelletheizungen-marktubersicht.html
http://www.waermewechsel.de/
http://www.wege-zum-bioenergiedorf.de/

Pressekontakt:
Dr. Hermann Hansen
h.hansen(bei)fnr.de
Tel. 03843 6930 199

 

News 2014-23

Hand mit Holzpellets