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Marktanreizprogramm: Zuschüsse künftig vorher beantragen!

Ab 2018: Änderung bei MAP-Zuschüssen für Biomasseheizungen und andere Anlagen zum Heizen mit erneuerbarer Wärme

Ab 1. Januar 2018 ist die Förderung für Biomasse-Heizungen und andere Anlagen zum Heizen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen. Künftig muss der Förderantrag somit beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Pelletheizung, eines Scheitholzvergaserkessels oder einer Hackschnitzelheizung vergeben wird.

Unter „der Umsetzung der Maßnahme“ ist der Vertragsschluss mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch bereits der Abschluss eines Contractingvertrages mit einem Contractingunternehmen zu verstehen. Diese vertraglichen Vereinbarungen dürfen künftig in allen Fällen erst getroffen werden, wenn der Förderantrag beim BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden.

Die Neuregelung ist besonders für private Antragsteller und für die Basisförderung von Relevanz und betrifft damit mehr als die Hälfte der jährlich eingehenden Anträge.

Übergangsfrist für Inbetriebnahmen bis zum 31.12.2017

Das bisherige Verfahren zur Antragstellung erst nach Durchführung der Maßnahme wird durch die Neuregelung gestrichen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist für Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen. Die technischen Anforderungen an förderfähige Anlagen bestehen unverändert fort.

Die Förderung wird auf der Basis des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP) gewährt. Mit der Verfahrensänderung werden die Förderverfahren des MAP vereinheitlicht und die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorbereitet.

Informationen zur Neuregelung der Förderrichtlinien sowie weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der BAFA-Internetseite Heizen mit Erneuerbaren Energien verfügbar.

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Dr. Hermann Hansen
Tel.: +49 3843 6930-116
Mail: h.hansen(bei)fnr.de

News 2017-45

Quelle: Fotolia

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