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EU-Emissionshandel auf alle THG-Emissionen, Verursacher und Energieformen ausweiten

Forscher machen Vorschläge zur Umsetzung – Prof. Klepper: System wäre der kostengünstigste Weg zu mehr Klimaschutz – Biogas-Gülle-Anlagen ab 50 EUR/t Kohlendioxid zweitgünstigste Energiequelle im Stromsektor nach Windenergie

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) kontrolliert nur knapp die Hälfte der in der Europäischen Union verursachten CO2-Emissionen. Wie man das System auf alle Emissionsquellen inklusive der Landwirtschaft und auf alle Treibhausgase ausweiten könnte, hat ein Forscherteam um Professor Gernot Klepper vom Kieler Institut für Weltwirtschaft untersucht. Die Wissenschaftler wollen auch alle erneuerbaren Energien mit einbeziehen. Sie plädieren dafür, die Zertifikatpflicht bei den Bereitstellern der Brennstoffe einzuführen und nicht bei den Betreibern diverser kleiner Emissionsquellen wie Heizungen oder Pkws. Sie haben berechnet, dass Biogas aus Gülle ab einem Preis von 50 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent die zweitgünstigste Energiequelle im Stromsektor nach Windenergie wäre. Professor Klepper: „Wenn alle Energieformen und Verursacher auf gleiche Weise einen Preis für ihre THG-Emissionen zahlen, ist das gerecht und effizienter als die momentane Vielzahl von Regelungen. Mit diesem System würde sich der kostengünstigste Weg zum Klimaschutz automatisch durchsetzen.“

Aktuell beachtet das 2003 von der EU eingeführte ETS nur die CO2-Emissionen großer Verbrennungsanlagen ab 20 MW und die des innereuropäischen Luftverkehrs. Hinzu kommt, dass die Preise für Emissionsrechte im ETS bislang nicht hoch genug für eine signifikante Änderung der Energieversorgungsstruktur sind. In einem erweiterten Emissionshandelssystem, von den Forschern ETSPLUS genannt, wären auch die Emissionen des Straßenverkehrs, der privaten Haushalte und hier insbesondere der Wärmeerzeugung, der Landwirtschaft und des Dienstleistungssektors zertifikatpflichtig. Damit wären etwa doppelt so viele Emissionen wie bisher erfasst. Außerdem würden neben CO2 auch weitere Treibhausgase sowie Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie berücksichtigt.

Übergeordnetes Ziel des ETSPLUS ist es, die derzeitige, durch eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen geprägte Klimaschutzpolitik durch ein einheitliches und allgemeingültiges System abzulösen. Dies soll Ineffizienz, der Überförderung einzelner Bereiche und zu hohen Kosten vorbeugen. Für die erneuerbaren Energien bedeutet dies, dass sie im direkten Vergleich mit den konventionellen Energieträgern stehen und hier Vorteile aufgrund ihrer geringeren THG-Emissionen haben. Andererseits stehen sie aber auch untereinander im Wettbewerb. Mittelfristig würden sich die kostengünstigsten Technologien zur THG-Vermeidung durchsetzen.

Ein ETSPLUS müsste auf EU-Ebene im Zuge eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens eingeführt und durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht übertragen werden. In Deutschland wäre im Wesentlichen das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) betroffen.

Die Studie „Konsistente Förderung erneuerbarer Energien durch eine Ausweitung des europäischen Emissionshandels (ETSPLUS)“ wurde von Wissenschaftlern des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in Zusammenarbeit mit der Universität Göttingen und den Firmen meo-consulting und energynautics erstellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Vorhaben über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) gefördert. Der Abschlussbericht steht auf fnr.de unter dem Förderkennzeichen 22400716 zur Verfügung.

Pressekontakt:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Nicole Paul
Tel.: +49 3843 6930-142
Mail: n.paul(bei)fnr.de

PM 2020-03

 

In Deutschland wird 2021 eine CO2-Steuer als Preisinstrument eingeführt (Verursacher zahlen für ihre CO2-Emissionen über die Steuer einen Preis). Dagegen handelt es sich beim ETSPLUS um ein Mengeninstrument, bei dem die Menge der Emissionszertifikate laufend weiter beschränkt wird. Foto: iStockphoto/Tick-Tock

In Deutschland wird 2021 eine CO2-Steuer als Preisinstrument eingeführt (Verursacher zahlen für ihre CO2-Emissionen über die Steuer einen Preis). Dagegen handelt es sich beim ETSPLUS um ein Mengeninstrument, bei dem die Menge der Emissionszertifikate laufend weiter beschränkt wird. Foto: iStockphoto/Tick-Tock