Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
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Ab dem 1. April 2017 sind auch neue Biomasseheizkessel, wie z. B. Pelletheizungen, Scheitholzvergaserkessel und Hackschnitzelheizungen mit einem Energieeffizienzlabel versehen.
Moderne Holzheizkessel erreichen mit A+ bzw. A++ eine sehr gute Energieeffizienzeinstufung. Pelletheizungen werden in der Regel in die Energieeffizienzklasse A + und Holzpellet-Brennwertkessel in die Energieeffizienzklasse A++ eingestuft, sie sind damit hinsichtlich der Energieeffizienz besser bewertet als Öl- bzw. Gasbrennwertkessel, die nur die Energieeffizienzstufe B bzw. A erreichen .
Der Kennzeichnungspflicht unterliegen Biomasseheizkessel mit bis zu 70 kW Nennwärmeleistung. Ab Januar 2018 wird mit den Einzelraumheizgeräten wie Kaminöfen, Heizkaminen und Kachelöfen die nächste Produktgruppe in die Kennzeichnungspflicht einbezogen. Für Öl- und Gasbrennwertkessel sowie Wärmepumpen besteht die Kennzeichnungsplicht bereits seit 2015.
Das Energielabel soll dem Verbraucher als Entscheidungshilfe für die Auswahl von besonders energieeffizienten Produkten dienen und den Kauf von klima- und umweltfreundlichen Produkten anreizen. Im Vergleich zu Elektro- bzw. Haushaltsgeräten ist die Unterscheidbarkeit bei den Wärmeerzeugern jedoch eingeschränkt:
Eine Übersicht über aktuelle Scheitholz-, Pellets- und Hackschnitzelkessel finden Sie in den Marktübersichten der FNR.
Solarthermieanlagen bekommen kein eigenes Label. Sie werden allerdings im Verbund mit anderen Wärmeerzeugern berücksichtigt. Diese Verbundlabel werden vom Hersteller bzw. vom Handel ausgestellt, wenn z. B. eine Pelletheizung mit Solaranlage als Verbundlösung vermarktet wird. In einer Verbundlösung können dann z. B. Pelletheizungen (statt allein A+) ein A++ und Pelletbrennwertkessel (statt A++) ein A+++ erhalten.
Energielabel / Heizungsetikett für alte Heizkessel
In Deutschland werden noch sehr viele veraltete Heizungen betrieben. Erfahrungsgemäß erfolgt deren Ersatz erst, wenn sie aufgrund eines schwerwiegenderen technischen Defekts ausfallen. Dem Austausch von alten Heizungen gegen effiziente und möglichst erneuerbare Energien nutzende Wärmeerzeuger kommt für die Erreichung der Energie- und Klimaziele sowie Umweltschutzziele eine besondere Bedeutung zu. Mit Austauschpflichten (u. a. gemäß ENEV und 1. BImSchV) und Förderprogrammen für erneuerbare Wärme (Marktanreizprogramm) ist es bisher nur bedingt gelungen, den Austausch alter, ineffizienter Heizkessel anzureizen.
Die Bundesregierung hat daher mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) in Anlehnung an das europäische Energieeffizienzlabel für energieverbrauchsrelevante Produkte ein nationales Effizienzlabel für alte Heizkessel eingeführt. Das Altanlagenlabel erfolgt dabei gemäß EnVKG an Heizkesseln für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von bis zu 400 kW. Im EnVKG ist ein freiwilliges und ein verpflichtendes Labelling festgelegt worden. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks sind im Rahmen des freiwilligen Labellings berechtigt, das Energielabel am Heizkessel anzubringen. Im Laufe des Jahres 2017 können dabei die Etiketten an Heizkesseln bis einschließlich Baujahr 1991 angebracht werden. In den kommenden Jahren sind dann gemäß dem im Gesetz vorgegebenen Zeitplan schrittweise weitere Heizkessel zu etikettieren.
Zeitplan für das freiwillige Labelling durch Berechtigte
Jahr | Ettikettierung auf Heizkessel der Baujahre |
---|---|
2017 | bis einschließlich 1991 |
2018 | bis einschließlich 1993 |
2019 | bis einschließlich 1995 |
2020 | bis einschließlich 1997 |
2021 | bis einschließlich 2001 |
2022 | bis einschließlich 2005 |
2023 | bis einschließlich 2008 |
2024 | ab 2009 an mind. 15 Jahre alten Heizkesseln |
Der örtlich zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister ist verpflichtet, das Labelling im Rahmen der Feuerstättenschau vorzunehmen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zeiträume ausgewiesen, in denen die Bezirksschornsteinfegermeister an Heizkesseln bestimmter Baujahre ein Heizungsetikett anzubringen haben.
Verpflichtendes Labelling von alten Heizungen durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister
Zeitraum des verpflichtenden Labellings: | Baujahr Heizkessel (gemäß Typenschild) |
---|---|
1. Januar 2017 bis 30. Juni 2020 | bis einschließlich 1994 |
1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 | bis einschließlich 2008 |
ab 2024 | alle mind. 15 Jahre alten Heizungen |
Mit dem Heizungsetikett erfolgt die Zuordnung des Heizkessels zu einer Energieeffizienzklasse. Im Zuge der Etikettierung soll dem Eigentümer oder dem Mieter die Informationsbroschüre „Neues Energielabel für alte Heizungen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgehändigt und die Energieeffizienz des Heizkessels mitgeteilt werden. Zudem werden die Betreiber auf weiterführende Beratungsangebote wie zum Beispiel die Vor-Ort-Beratung oder den Heizungs-Check und auf die Investitionsförderung der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingewiesen. Mit dem Energielabel sollen der Austausch veralteter Heizungen durch effizientere Heizkessel sowie weitergehende Energieberatungen und Modernisierungs- bzw. Effizienzmaßnahmen angeregt werden.
Es wird erwartet, dass Öl- und Gaskessel (Standardkessel), die älter als 15 Jahre sind, vorwiegend in die Effizienzstufen C bzw. D eingruppiert werden und damit gegenüber dem heutigen Stand der Technik als ineffizient gelten. Ein Austausch ist oft auch vor dem Erreichen der technischen Lebensdauer wirtschaftlich zweckmäßig. Ein Austausch bietet zudem die Chance für einen Umstieg auf erneuerbarer Energieträger und kann damit einen Beitrag zur Einsparung von Treibhausgasen leisten. Das Energielabel für Altanlagen kann so dazu beitragen, dass ein Heizungstausch und eine Energieträgerumstellung vorausschauend mit sorgfältiger Planung erfolgen. Staatlich gefördert werden eine Energieträgerumstellung auf erneuerbare Wärme und weitere Effizienzmaßnahmen durch verschiedene Informationsangebote und die Förderung mit Zuschüssen und Darlehen.
Quellen:
Neues Energielabel für alte Heizungen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/neues-energielabel-alte-heizungen.html
Weitere Informationen zum Heizen mit Holz:
Heizen mit Holz - so geht's richtig mediathek.fnr.de/broschuren/bioenergie/feste-biobrennstoffe/heizen-mit-holz-so-geht-s-richtig.html
Scheitholzvergaser- /Kombikessel Marktübersicht
https://mediathek.fnr.de/broschuren/bioenergie/feste-biobrennstoffe/scheitholzvergaser-kombikessel-marktubersicht.html
Pelletheizungen Marktübersicht
https://mediathek.fnr.de/broschuren/bioenergie/feste-biobrennstoffe/pelletheizungen-marktubersicht.html
Hackschnitzel-Heizungen Marktübersicht
https://mediathek.fnr.de/broschuren/bioenergie/feste-biobrennstoffe/hackschnitzel-heizungen-marktubersicht.html