Heizen mit HolzFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, es bestimmt die Anforderungen an die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen für Gebäude und es benennt die Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare Energien Wärme-Gesetz (EEWärmeG) wurden im GEG zusammengeführt. Eine Änderung des GEG zum 1. Januar 2023 reduzierte den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf im Neubau von 75 Prozent des Referenzgebäudes auf nunmehr 55 Prozent.

Link