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Darf Ihr Kaminofen weiter betrieben werden?

Immissionsschutz-Verordnung verlangt Einhaltung strengerer Emissionsgrenzwerte von Öfen der Baujahre 1985 bis 1994

Im Zeitraum von 1985 bis 1994 errichtete Kaminöfen sowie weitere Typen von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe unterliegenden den sogenannten Übergangsregeln der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (§ 26, Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV)). Ab Januar 2021 dürfen sie nur weiterbetrieben werden, sofern sie die strengeren Anforderungen an Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen erfüllen.

Für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, also u. a. Kachelöfen, Kaminöfen und Heizkamine, die vor dem 31.12.1994 errichtet wurden, gelten seit 1. Januar folgenden Grenzwerte für Schadstoffe im Rauchgas:
• Staub: 0,15 g/m³
• Kohlenmonoxid: 4 g/m³

Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann durch eine Prüfbescheinigung des Herstellers oder durch die Messung eines Schornsteinfegers nachgewiesen werden. Sofern dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen außer Betrieb zu nehmen bzw. auszutauschen. In Einzelfällen mag auch die Nachrüstung eines Feinstaubabscheiders sinnvoll sein.

Auch für die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichteten Öfen, die die Emissionsanforderungen nicht erfüllen, steht der Austauschtermin bereits fest. Sie müssen ab dem 31. Dezember 2024 die strengeren Emissionswerte einhalten oder ausgetauscht bzw. stillgelegt werden.

Aktuelle Ofen- und Kesselmodelle weisen gegenüber veralteten Modellen deutlich höhere Wirkungsgrade und wesentlich geringere Schadstoffemissionen auf. Die Anschaffung einer modernen Holzheizung leistet so einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz. Mit einem deutlich niedrigeren Holzverbrauch sind moderne Öfen zudem auch wirtschaftlich vorteilhaft.

Die Modellvielfalt ist groß und Einzelraumfeuerstätten haben sehr unterschiedliche Komforteigenschaften. Achten Sie beim Ofenkauf auf hohe Wirkungsgrade und niedrige Luftschadstoffwerte. Lassen Sie sich durch Schornsteinfeger und Fachleute im Kaminstudio bzw. beim Ofenbauerhandwerk fachkompetent beraten. Informationen zum Heizen mit Holz bieten wir Ihnen unter https://heizen.fnr.de/.

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Dr. Hermann Hansen
Tel.:       +49 3843 6930-116
Mail:       h.hansen(bei)fnr.de

Hintergrund:

Die FNR ist seit 1993 als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe aktiv. Sie unterstützt u. a. Forschungsvorhaben zur Verbesserung von Biomassefeuerungen und zur Feinstaubreduzierung bei Öfen und Heizkesseln. https://bioenergie.fnr.de/projekte-und-foerderung/ausgewaehlte-projekte

Links:
https://mediathek.fnr.de/heizen-mit-holz-so-geht-s-richtig.html

https://www.fnr.de/fileadmin/allgemein/pdf/broschueren/flyer_oefen_heizkessel_2020_web.pdf

https://mediathek.fnr.de/pelletheizungen-marktubersicht.html

PM 2021-15

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Alte Kaminöfen dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie strenge Anforderungen an Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen erfüllen. Quelle: FNR/Dr. Hansen

Alte Kaminöfen dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie strenge Anforderungen an Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen erfüllen. Quelle: FNR/Dr. Hansen