Heizen mit HolzFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Pflanzenöl-BHKW

Pflanzenöle und Biodiesel werden in Deutschland nicht nur als Kraftstoff genutzt, ebenso ist der Einsatz zur Strom- und Wärmeerzeugung möglich. Eine wirtschaftliche Darstellung der reinen Wärmeerzeug ist nur bedingt möglich. Ursache sind Preisnachteile von Biodiesel und Pflanzenöl gegenüber Heizöl und Erdgas. Mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG 2004) stellte die Verstromung von Pflanzenöl  in Blockheizkraftwerke (BHKW) eine Alternative zur Öl- und Gasverstromung dar.

Stromerzeugung

In 2010 erzeugten etwa 1.400 Pflanzenöl- BHKW etwa 1,8 TWh (entspricht 1,8 Mrd. kWh) Strom. Bei einem Stromverbrauch in deutschen Haushalten von ca. 3.600 kWh pro Jahr entspricht dies einer Stromproduktion für 500.000 Haushalte.

Pflanzenöl- BHKW erzeugen nicht nur Strom, sie werden in der Regel hocheffizient wärmegeführt betrieben. Der Vorteil ist ein hoher Gesamtwirkungsgrad von über 80 Prozent. Auch wenn die Verstromung von Pflanzenöl in bestehenden Anlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG ) vergütet wird, belasten hohe Rohstoffpreise der letzten Jahre deren wirtschaftlichen Betrieb.

Nachhaltigkeitsanforderungen

Flüssige Biomasse, die nach dem EEG vergütet wird (z.B. Raps-, Palm und Sojaöl) muss so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt. Weiterhin dürfen die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein. Dabei gelten für die flüssige Biomasse aus der Ernte 2009, die 2010 verstromt wird, Übergangsregelungen. Ab 1. Januar 2011 ist in allen Fällen nachzuweisen, dass die Biomasse nachhaltig hergestellt wurde.

Diese Kriterien sind in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) definiert.

Seit dem 1. Januar 2010 dürfen für die Erzeugung von Strom aus flüssiger Biomasse, die nach dem EEG vergütet wird, nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt wurden.

Einsatz in Zündstrahlmotoren als Zünd- und Stützfeuerung

Für Neuanlagen, die ab 2012 in Betrieb gehen, ist die EEG-Vergütung gestrichen, sodass diese Nutzungsform künftig nicht weiter ausgebaut werden wird.

Pflanzenöl und Biodiesel werden darüber hinaus in Biogasanlagen eingesetzt. Für Zündstrahlmotoren, die nach 2007 in Betrieb gegangen sind, sind nur noch regenerative Zündöle wie Rapsmethylester (RME) oder andere anerkannte Biomasse als Zünd- und Stützfeuerung zulässig, um den Vergütungsanspruch nach EEG nicht zu verlieren.

Rapsölbetriebenes Blockheizkraftwerk, Quelle: TFZ